Allgemeine Geschäftsbedingungen Liese & Lotte
Stand 19.04.2021
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Liese & Lotte und dem Kunden geschlossenen Verträge, insbesondere für Bestellungen über unsere Website, per E-Mail und unseren Online-Shop. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Personenbezeichnungen umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
1.3 Vertragspartner von Liese & Lotte ist grundsätzlich der Kunde, in dessen Namen die Bestellung aufgegeben wird.
1.4 Änderungsvorbehalt AGB: Liese & Lotte ist berechtigt, die AGB zu aktualisieren und anzupassen („Änderung“). Die aktuellen AGB sind stets auf der Website abrufbar.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote von Liese & Lotte sind hinsichtlich der Verfügbarkeit der Produkte und Leistungen freibleibend und unverbindlich. Details zu den Produkten und Leistungen sind den zum Zeitpunkt der Bestellung abrufbaren Produktbeschreibungen zu entnehmen. Abbildungen etwaiger Produkte stellen lediglich Symbolfotos dar.
2.2 Das vom Kunden abgegebene Angebot durchläuft vor der Annahme zuerst einer internen Prüfung durch Liese & Lotte. Ein Vertrag kommt erst mit Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Liese & Lotte zustande. Der Veranstaltungsort und der Mietanlass müssen bei der Bestellung angegeben werden.
2.3 Liese & Lotte steht es frei, Aufträge insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Auftrags auch zu einem späteren Zeitpunkt abzulehnen. Ebenso steht es Liese & Lotte frei, Aufträge abzulehnen, welche rassistischen, politischen oder individuell diskriminierenden Textinhalt oder solche grafischen Elemente aufweisen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.
3. Stornierung
3.1 Der Auftrag muss von der Mieterin/vom Mieter schriftlich storniert werden.
Bei Stornierung nach Vertragsabschluss fallen nachfolgende Stornogebühren an:
- kostenlos bis 6 Monate vor Mietbeginn
- 20 % des Auftragswertes bis 5 Monate vor Mietbeginn
- 50 % des Auftragswertes bis 4 Monate vor Mietbeginn
- 70 % des Auftragswertes bis 3 Monate vor Mietbeginn
- 100 % des Auftragswertes bei weniger als 2 Monate vor Mietbeginn
3.2 Sollte die Bestellung aufgrund der Covid-19-Pandemie storniert werden, gilt folgendes: Legt die Bundesregierung fest, dass die Feier nicht stattfinden darf, sind keine Stornogebühren zu entrichten bzw. bereits getätigte Zahlungen rück zu erstatten. Legt die Bundesregierung lediglich Beschränkungen – wie z.B. die Teilnehmerzahl fest, ist die Hochzeit aber nicht untersagt, so ändert das nichts am gebuchten Auftrag bzw. kommen die allgemeinen Stornogebühren 3.1 zur Anwendung.
4. Vertragslaufzeit
4.1 Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit der Rückgabe.
4.2 Eine Mieteinheit entspricht vier Tagen und gilt, ab persönlicher Abholung bis zur Rückgabe der Ware. Dies gilt auch wenn die Waren, vorzeitig oder ungebraucht retourniert werden. Eine Mieteinheit dauert je von Donnerstag bis Montag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4.3 Werden die Artikel nicht termingerecht zurückgegeben verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr verrechnet.
5. Preise & Zahlungsbedingungen & Kaution
5.1 Preise: Die auf der Website angegeben Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit, exklusive einer Kaution. Die Preise werden ohne Umsatzsteuer angegeben, weil derzeit keine Umsatzsteuer anfällt (Kleinunternehmerregelung).
5.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Liese & Lotte berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessen Preisen in Rechnung zu stellen.
5.3 Zahlung: Der vereinbarte Preis ist binnen 10 Tagen nach Übermittlung der Auftragsbestätigung per Vorauskasse zu überweisen.
5.4 Kaution: Bei jedem Auftrag hat der Kunde eine Kaution bei Abholung oder Ware in bar zu hinterlegen. Die Höhe der zu hinterlegenden Kaution hängt von den bestellten Waren ab. Der Kautionsbetrag wird in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Die Kaution wird bei vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe der Ware zurückerstattet.
5.5 Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren und die Kaution wird rücküberwiesen.
5.6 Insbesondere für ungenutzte Artikel besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Gutschrift.
6. Eigentum & Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Artikel stehen im Eigentum von Liese & Lotte.
6.2 Der Kunde ist unter keinen Umstände befugt, im Eigentum von Liese & Lotte befindliche Artikel weiter zu veräußern/zu verschenken. Veräußert oder verschenkt der Kunde die Artikel trotzdem weiter, ist Liese & Lotte berechtigt, einen Schadenersatz in Höhe der Anschaffungskosten, sowie den entgangenen Gewinn geltend zu machen.
6.3 Im Falle eines Artikelkaufs stehen diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Liese & Lotte. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Liese & Lotte berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
7. Besondere Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde hat die Artikel nur zu dem zur Verfügung gestellten Zweck zu benutzen und das Eigentum von Liese & Lotte pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung der im Eigentum von Liese & Lotte befindlichen Artikel werden dem Kunden die angemessenen Reparaturkosten oder wenn eine Reparatur nicht möglich ist, die Anschaffungskosten sowie ein allenfalls entgangener Gewinn, in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet.
7.2 Veränderungen an den Artikel sowie eine Weitervermietung derselben sind grundsätzlich untersagt.
7.3 Die Artikel sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Reinigung der Waren hat gemäß dem Pflegehinweis, welcher bei der Abholung ausgehändigt wird, zu erfolgen. Jede Änderung am Zustand des Artikels ist Liese & Lotte unverzüglich spätestens bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen.
7.4 Eine eventuell weitere notwendige Reinigung oder Reparatur der Artikel wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Kosten werden nach üblichen Reinigungspreisen/Reperaturpreisen berechnet.
7.5 Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet.
8. Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz
8.1 Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, die bei der Übergabe schon vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 2 Jahre. Bei den meisten Waren handelt es sich jedoch um Gebrauchtwaren, hier wir die Gewährleistungszeit auf ein Jahr eingeschränkt. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich Großteils um gebrauchte Waren handelt, welche naturgemäß bereits Gebrauchserscheinungen aufweisen.
8.2 Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bzw. dessen Beauftragten, trägt der Kunde das Risiko für den Verlust oder eine Verschlechterung der Artikel. Die Gefahrtragung endet mit der Rückgabe der Artikel. Der Kunde haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Waren resultieren, insbesondere Beschädigungen übermäßige Abnutzung, Bruch oder Verlust.
8.3 Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Reparaturkosten, bei Totalschaden in Höhe der Anschaffungskosten, sowie für entgangenen Gewinn. Die Beurteilung ob eine Reparatur möglich ist, obliegt ausschließlich Liese & Lotte als Vermieter.
8.4 Die Haftung von Liese und Lotte als Vermieter ist dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Artikel gelten als mangelfrei übergeben. Der Kunde hat die übernommenen Artikel bei der Abholung auf etwaige Mängel zu untersuchen und bei Feststellung eines solchen Liese & Lotte unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
8.5 Angaben zu den Produkten, grafische Darstellungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts- und Produktbeschreibungen, die auf der Website oder in Sozialen Medien enthalten sind, haben rein informativen Charakter. Liese & Lotte leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind alleine die im Angebot enthaltenen Angaben relevant.
8.6 Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden müssen schriftlich geltend gemacht werden.
8.7 Insbesondere haftet Liese & Lotte nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Lagerkosten oder Schäden aus Ansprüchen Dritter. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Lieferung mangelhafter Artikel oder bei Lieferverzug. Für Produkte, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt werden, trägt der Kunde die Haftung.
9. Aufrechnung und Zurückhaltung
9.1 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Liese & Lotte mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen.
10. Schriftform und Geheimhaltung
10.1 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
11. Reinigung
11.1 Die Artikel sing gereinigt zurück zu bringen. Die Reinigung hat wie im Pflegehinweis, welcher bei der Anhörung der Waren ausgehändigt wird, beschrieben zu erfolgen. Bei nicht gereinigten Artikel ist Liese & Lotte berechtigt, die anfallenden Reinigungskosten von der Kaution einzubehalten.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.
12.2 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Korneuburg örtlich zuständig. Liese & Lotte behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Anbieters zu klagen.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck möglichst nahe kommt.
13. Datenschutz
13.1 Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter link bitte eingeben.